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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Management- und Energieberatungsleistungen der ETU Schaub Umwelttechnik Energieberatung und Umwelttechnische Planung

1. Geltungsbereich

1.1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ETU Schaub Umwelttechnik Energieberatung und Umwelttechnische Planung (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über:

Energieberatungs- und Planungsleistungen für Wohn- und Nichtwohngebäude als auch Umwelttechnische System (gegenüber Unternehmern und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB), sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

1.2 Ausschließliche Geltung

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots des Unternehmens durch den Auftraggeber zustande. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.

3. Leistungsarten und Abgrenzung

3.1.1 Energieberatung (B2B & B2C)

Die Energieberatung umfasst insbesondere:

  • Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Energetische Bewertungen und Berechnungen (z. B. Heizlastberechnungen)
  • Fördermittelberatung und Begleitung von Fördermittelanträgen (z. B. KfW, BAFA)

Die Beratung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen, technischen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.

3.1.2 Umwelttechnische Planung (B2B & B2C)

Die Umwelttechnische Planung umfasst insbesondere

  • Die Erstellung von Photovoltaik Gutachten
  • Planung und Bewertung von Umwelttechnischen Systemen wie:

- WP-Planung

- PV-Planung

- Solarthermie

- Lüftungstechnik

- Luftdichtheizmessungen

3.2 Heizlastberechnung – Leistungsabgrenzung

Die vom Unternehmen erstellte Heizlastberechnung stellt eine energetische Berechnungs- und Entscheidungsgrundlage dar. Sie ersetzt weder eine Ausführungsplanung noch die fachunternehmerische Prüfung, Auslegung und Dimensionierung der Heizungsanlage.

Die Auswahl, Dimensionierung, technische Auslegung, Installation und Inbetriebnahme der Heizungsanlage obliegen ausschließlich dem ausführenden Fachunternehmen (z. B. Heizungsbauer). Dieses ist verpflichtet, die Heizlastberechnung vor Umsetzung eigenständig fachlich zu prüfen und mit den tatsächlichen baulichen, technischen und nutzungsbedingten Gegebenheiten abzugleichen.

4. Kein Erfolgsversprechen

Die Leistungen des Unternehmens stellen Dienstleistungen dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder förderrechtlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Insbesondere wird keine Gewähr übernommen für:

  • die Bewilligung von Fördermitteln,
  • das Erreichen bestimmter Energieeinsparungen,
  • wirtschaftliche Entwicklungen,
  • den Abschluss oder die Konditionen von Kauf- oder Verkaufsverträgen,
  • Markt-, Preis- oder Nachfrageentwicklungen.

5. Vergütung, Provisionen und Zahlungsbedingungen

5.1 Grundvergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Rechnungen sind nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

5.2 Zusätzliche Leistungen und Mehraufwand

Das vereinbarte Honorar basiert auf der Annahme, dass der Auftraggeber alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung stellt.

Zusätzliche Leistungen oder Mehraufwendungen, die insbesondere entstehen durch:

  • fehlende, unvollständige oder unzutreffende Unterlagen (z. B. Baupläne, Baubeschreibungen, technische Dokumentationen),
  • erforderliche Vor-Ort-Aufnahmen von Gebäuden oder Anlagenteilen mangels vorhandener Unterlagen,
  • zusätzliche Vor-Ort-Termine oder Besuche,
  • Verzögerungen oder Unterbrechungen infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers,
  • nachträgliche Leistungsänderungen oder -erweiterungen auf Wunsch des Auftraggebers,

sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung und werden gesondert berechnet.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • alle für die Beratung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen,
  • Zugang zu Gebäuden, Anlagen oder relevanten Bereichen zu ermöglichen,
  • Entscheidungen und Freigaben zeitnah zu erteilen.

Entsteht aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, ist das Unternehmen berechtigt, diesen gemäß Ziffer 5.2 gesondert zu berechnen.

7. Rücktritt, Kündigung und Widerruf für Verbraucher (Energieberatung)

7.1 Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Beginnt die Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.

7.2 Ausschluss des Rücktritts für begonnene Leistungen: Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, sobald mit der Begutachtung, Berechnung oder Fördermittelbegleitung begonnen wurde. In diesem Fall sind begonnene oder erbrachte Teilleistungen vollständig zu vergüten.

8. Haftung

8.1 Haftungsumfang

Das Unternehmen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf das einfache der vereinbarten Vergütung begrenzt.

8.2 Haftungsausschlüsse

Eine Haftung ist ausgeschlossen für:

  • unternehmerische, wirtschaftliche oder technische Entscheidungen des Auftraggebers,
  • fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers,
  • Fördermittelablehnungen oder -kürzungen,
  • Umsetzungs- oder Ausführungsfehler Dritter,
  • Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige nicht vom Unternehmen zu vertretende Umstände.

8.3 Haftung bei Heizlastberechnungen

Eine Haftung des Unternehmens für Mängel, Fehlfunktionen oder eine unzureichende Leistung der Heizungsanlage ist ausgeschlossen, sofern diese beruhen auf:

  • der Auswahl oder Dimensionierung der Heizungsanlage,
  • der technischen Auslegung,
  • der Installation, Montage oder Inbetriebnahme,
  • Abweichungen zwischen der Heizlastberechnung und der tatsächlich ausgeführten baulichen oder technischen Situation.

Die Verantwortung für die fachgerechte Umsetzung der Heizlastberechnung liegt ausschließlich beim ausführenden Fachunternehmen.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Friedberg.

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